Winterdienst

Schnee- & Eisräumung

Streupflicht

Digitale Dokumentation

Unser Winterdienst hält Gehwege, Einfahrten und andere Flächen zuverlässig frei von Schnee und Eis. Damit gewährleisten wir Sicherheit und minimieren das Risiko von Unfällen auf großen und kleinen Flächen.

Wir übernehmen die komplette Räum- und Streupflicht gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Das bedeutet, dass wir nicht nur den Schnee räumen, sondern auch für ausreichend Streugut sorgen, um Glätte effektiv vorzubeugen. So sind Ihre Flächen für Fußgänger und Fahrzeuge stets sicher zugänglich.Unser erfahrenes Team ist mit modernen Geräten ausgestattet und auch bei starken Schneefällen jederzeit einsatzbereit. Dank digitaler Auftragsdokumentation können Projekte transparent kommuniziert werden, Arbeitsnachweise angelegt und zur verfügung gestellt werden.

FAQ's

Noch Fragen offen?

Ab wann besteht Räumpflicht?

In der Regel bei Schneefall und Glätte – Details regeln kommunale Satzungen.

Zu welchen Uhrzeiten muss geräumt werden?

Meist werktags ab 7 Uhr, sonn- und feiertags ab 8 oder 9 Uhr – je nach Kommune.

Wird umweltfreundliches Streugut verwendet?

Wird umweltfreundliches Streugut verwendet?